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Mit dem Investitions-Booster können Gewerbetreibende beim Kauf von Elektrofahrzeugen sparen: 75 % Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr für Fahrzeuge, die zwischen dem 30.06.2025 und 31.12.2027 ins Betriebsvermögen aufgenommen werden – auch für gebrauchte E-Autos.
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